Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB


Unsere AGB gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte und Nebenleistungen wie technische Hinweise, Auskünfte oder ähnliches, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Kunden, wie zum Beispiel der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sich nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

1. Allgemeines
Angebote bzw. Kostenvoranschläge werden kostenlos erstellt. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Wir halten uns 2 Wochen daran gebunden, sofern darin nicht eine andere Frist genannt wird. Das gilt auch für Liefer- und Fertigstellungstermine bzw. -fristen. Liefer- und Fertigstellungsfristen gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung bzw. -des Auftragsscheins oder mit schriftlicher Terminbestätigung über den Umbauzeitraum. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Sollte bei der Instandsetzung oder Bearbeitung für die Durchführung zusätzlicher Arbeiten notwendig sein, kann der Umfang der Arbeiten bei einem Gesamtwert bis zu 300 € um 20% und über 300 €    um 15% ohne Rückfragen überschritten werden.
2. Preise
Bei Fahrzeugumbauten gelten die Angebotspreise inkl. Einbau und Bereitstellung und ggf. Lieferung der entsprechenden Teile plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, gilt der am Tag der Lieferung bzw. des Fahrzeugumbaus gültige Listenpreis. Preise für Versandartikel gelten netto ab D-72474 Winterlingen, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
3. Vertragsannahme
Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Auftrags des Kunden oder den Beginn der Auftragsausführung durch uns. Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflich Bestandteil des Kaufvertrages. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Werden von uns telefonische, gefaxte oder per E-Mail Aufträge entgegengenommen, so tragen die Gefahr und die Kosten der Auftraggeber. Aufträge oder Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
4. Probefahrten und Überführungsfahrten
Der Auftragnehmer ist ermächtigt, Unteraufträge an Dritte zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
5. Prüfbescheinigungen
Mit dem Umbau kann die Allgemeine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlöschen. Um die Betriebserlaubnis zu erhalten bzw. wieder zu erhalten, muss das Fahrzeug gem. §§ 19, 21 StVZO von einem Sachverständigen begutachtet werden. Die Daten des Gutachtens müssen in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen werden. Die technische Abnahme durch den TÜV oder DEKRA lassen wir durchführen. Die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung zu übertragen, muss der Kunde beim Straßenverkehrsamt, bei dem das Fahrzeug zugelassen ist, selbst veranlassen, es sei denn es ist Bestandteil des erteilten Auftrages. Die Vorlage von Prüfbescheinigungen oder Abnahmezeugnisse Dritter ist von uns nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder bestellt wurde.
6. Leistungsverweigerung
Wir sind darüber hinaus berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn wir auf Grund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes befürchten müssen, die Gegenleistung des Kunden nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Kunde bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichende Sicherheit. Dies gilt insbesondere dann, wenn uns zum Beispiel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden bekannt werden.
7. Rücktritt durch den Auftraggeber
Tritt der Kunde nach Auftragserteilung und vor der Fertigstellung des Fahrzeugumbaus vom Auftrag zurück, behält sich der Auftragnehmer vor, dem Kunden bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Dies betrifft u.a. Kosten für Warenrücksendungen, Einlagerungen sowie für nicht rücksendbare Waren. Das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorgehalten.
8. Vorinformation, Änderung durch Fahrzeugumbau und Konstruktionsänderungen
Durch unsere Fahrzeugum- und einbauten werden teilweise Originalteile des Fahrzeugs verändert. Dadurch kann unter Umständen die Herstellergarantie bzw. ‑gewährleistung erlöschen.  Solche Umbauten können nicht, zumindest nicht vollständig, rückgängig gemacht werden.
9. Kaufverträge über Bauteile für den Selbsteinbau
Bei Kaufverträgen über Bauteile, die der Kunde selbst einbaut, muss er vor dem Einbau überprüfen, ob die Teile passen, sich ggf. beim Hersteller des Fahrzeugs vergewissern, dass es keine Konstruktionsänderungen gab, wegen derer das von uns gelieferte Teil nicht passt. Für Kosten, die durch erschwerten oder vergeblichen Einbau der Umrüstteile oder des Zubehörs oder die für die Änderung des Umrüstteils entstehen, haften wir nicht, auch nicht für Ausfallzeiten und alle in diesem Zusammenhang entstehenden weiteren Kosten. Der Käufer hat das Recht, in diesem Fall vom Vertrag zurück-zutreten. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen, es sei denn, uns träfe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch für Versandteile. Beim Einbau z.B. eines Schwenksitzes oder eines anderen Sitzes kann es notwendig sein, den Seitenairbag auszubauen. Dadurch entfällt dessen Schutzfunktion, so dass es bei einem Unfall zu Verletzungen kommen kann, die durch den aktiven Seitenairbag möglicherweise hätten verhindert oder verringert werden können. Ausgebaute Sitze und Seitenairbags müssen sicher aufbewahrt werden    (2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Werden die Seriensitze wieder eingebaut, muss die volle Funktionsfähigkeit des Airbags wiederhergestellt und fachmännisch überprüft werden.
10. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder bestätigt haben. Unverbindliche Fristen beginnen erst, wenn die technischen und finanziellen Fragen geklärt sind, insbesondere der Kunde die ihm obliegenden Verpflichtungen und Mitwirkungshandlungen vollständig erfüllt hat. Alle Termine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, mangelfreier und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferung an unseren Kunden ist zulässig, soweit sie ihm zumutbar ist. Wenn wir von Vorlieferanten keine passenden Zubehör- oder Einbauteile erhalten, sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags ganz oder teilweise zurückzutreten. Liefer- und Fahrzeugumbautermine sowie deren Fristen sind unverbindlich und verlängern sich angemessen, wenn uns unsere Leistungen durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden, die wir nicht zu vertreten haben oder die wir nur mit unzumutbarem Aufwand beeinflussen können, wie Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Zulieferverzögerungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, amtliche Maßnahmen usw., welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder im hohen Maße erschweren, entbinden uns    in jedem Fall von der Einhaltung von Auslieferfristen und geben dem Käufer kein Recht auf Schaden-ersatz oder Vertragsrücktritt. Die Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung  zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, es sei denn, die Verlängerung ist für unseren Kunden unzumutbar. In einem solchen Fall ist er zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Schadenersatz     wird für diesen Fall ausgeschlossen. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Liefer- sowie Umbauumfanges bleiben vorbehalten, sofern das Produkt oder das Ergebnis des Fahrzeugumbaus nicht erheblich geändert werden.
11. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, bleibt uns die Auswahl der Versandart vorbehalten.
12. Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, den Kauf- bzw. Auftragsgegenstand (Fahrzeug, hergestelltes Werk) binnen sieben Tagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige in unserer Werkstatt abzunehmen/ abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Auftragsarbeiten, die in einem Arbeitstag ausgeführt werden, sind spätestens binnen drei Arbeitstagen abzunehmen. Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/oder die Teile als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Erfolgt die Übernahme in unserem Betrieb, so kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behalten wir uns vor, als Standgeld die ortsübliche Einstellgebühr für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Für den Rechnungsbetrag erheben wir Verzugszinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes oder Erfüllung seiner Zahlungs-verpflichtungen länger als 8 Tage in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn der Käufer in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Auslieferung vom Kaufvertrag zurücktritt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen 20% des Kaufpreises. Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand oder die Werkleistung nicht fristgerecht ab, kommt er in Annahmeverzug. Neben den gesetzlichen Folgen des Annahmeverzugs können wir eine ortsübliche Stand- bzw. Aufbewahrungsgebühr berechnen. Es gelten die gesetzlichen Folgen des Annahmeverzugs auch für den Gefahrübergang. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt 15 % des Bruttopreises. Unserem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. Wir haben das Recht, einen höheren konkreten Schaden geltend zu machen.
13. Zahlungen
Der Rechnungsbetrag ist bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Fahrzeugs und der Rechnung vorab per Überweisung, in bar oder als EC-Kartenzahlung (ohne Skonto) fällig.
Der Rechnungsbetrag ist vor oder sofort bei Fahrzeugabholung fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in Bar, EC-Karte oder Kreditkarte (VISA) zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Bei Erstattungen durch den Kfz-Versicherungsträger wird die Zahlung des Kunden ersetzt durch
1. die schriftliche Genehmigung des Kostenträgers und
2. die schriftliche Abtretung unseres Kunden, womit er uns seinen Erstattungsanspruch gegen den Kostenträger abtritt.
Gegenüber unseren Forderungen darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet oder deswegen das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn die Ware weiter verarbeitet/in Fahrzeuge eingebaut worden ist. Unsere Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Bezahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiter veräußert werden. Der Kunde tritt mit dem Abschluss des Vertrags seine Forderungen gegen seine Kunden aus der Weiterveräußerung bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Wenn wir ihn dazu auffordern, hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten unseres Kunden zurückzunehmen. Auf unsere Aufforderung muss uns der Kunde seine Herausgabeansprüche gegen seinen Kunden abtreten. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde berechtigt, den Kaufgegenstand zu besitzen und zu gebrauchen, solange er seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt, sich insbesondere nicht in Zahlungsverzug befindet.
15. Forderungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte. Greifen Dritte auf Eigentumsvorbehaltsgut zu, pfänden sie sie insbesondere oder übt eine Werkstatt ihr Unternehmerpfandrecht aus, ist der Kunde verpflichtet, dem Dritten unverzüglich unseren Eigentumsvorbehalt mitzuteilen und uns sofort schriftlich zu informieren. Der Kunde muss den Kaufgegenstand bzw. das Fahrzeug, das wir umgebaut haben, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand halten, alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten regelmäßig durchführen lassen und sie bei Beschädigungen unverzüglich instand setzen lassen.
16. Beanstandungen
Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort bei Übernahme oder bei Sendungen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme oder Empfang der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird. Beanstandungen müssen in jedem Fall unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls beantragt werden.
17. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt für Verbraucher zwölf Monate ab Übergabe der Sache, für Kaufleute sechs Monate. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir einzelvertraglich nichts anderes vereinbaren oder zusagen.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens binnen sieben Wochentagen nach der Lieferung schriftlich angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist genügt das Absenden innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Für gewerbliche Kunden (Vollkaufleute) gilt § 377 HGB. Ist der Kaufgegenstand oder das Werk mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern bzw. ein neues Werk herzustellen. Zur Mangelbeseitigung muss uns der Kunde das Fahrzeug am Erfüllungsort zur Verfügung stellen, wenn wir nicht schriftlich zustimmen, dass ein Fremdunternehmen in der Nähe des Wohnorts unseres Kunden den Mangel beseitigen soll. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf unserem Vorsatz oder unserer groben Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsein-schränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für von Spezialherstellern gelieferten Artikel und von ihnen oder spezialisierten Werkstätten durchgeführte Umbauten übernehmen wir nur die Gewähr im Rahmen und Umfang der Gewähr, die der Vorlieferant oder die Spezialwerkstatt gewährt.
18. Haftung
Wird unsere fällige Leistung nicht, verspätet oder mangelhaft erbracht, so kann der Auftraggeber Schadensersatz nur verlangen:
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf unserer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder auf der vorsätzlich oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinal-pflichten) eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertrags-wesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
Für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, oder für Schäden, für die wir nach dem Gesetz zwingend haften. Eine weitergehende Haftung aufgrund eines arglistigen Verhaltens bleibt unberührt. Im Falle der einfachen fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf der typischen Weise zu erwartendem Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden jedweder Art, insbesondere solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Ansprüche wegen und gegen unsere Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung findet auch dann keine Anwendung, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch zugunsten der Dritten.
19. Schutz- und Urheberrechte
Zeichnungen, Schaltpläne, Bauteile, Software oder dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig genutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Ware und allem Begleitmaterial haben die jeweiligen Hersteller. Das Urheberrecht muss beachtet werden.
20. Werbung
Wir sind berechtigt in Wort und Bild die Verwendung des Kaufgegenstandes für die vom Käufer hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. In unserem Namen darf nur nach schriftlicher Genehmigung mit Wort oder Bildmaterial geworben werden.
21. Widrrufsrecht
Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
Der Widerruf ist zu richten an:
OFF-ROAD-MOBILE | Björn Zeitler | Germanenstraße 10 | D-72474 Winterlingen
Telefon: +49 (0) 7577 82 39 651 | Telefax: +49 (0) 7577 82 39 820 | E-Mail : info@off-road-mobile.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ausnahmen
Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
22. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren)
Bei Streitigkeiten aus einem Auftrag kann der Auftraggeber, oder, mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeug-handwerks oder -gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
23. Streitbeilegungsverfahren
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.
24. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist D-72474 Winterlingen und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertrags-verhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Albstadt soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Wir sind auch berechtigt, an dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht zu klagen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Daten aus dem Geschäftsverkehr, auch personenbezogene Daten, gespeichert und im Rahmen der geschäftlichen Erforderlichkeit verarbeitet und an Dritte übermittelt werden müssen. Mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung ist der Auftraggeber einverstanden. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für alle vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Auftraggebern gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
25. Erfüllungsort
für unsere Produkte ist der Hauptsitz unseres Unternehmens in D-72474 Winterlingen, Germanenstraße 10
26. Salvatorische Klausel
Ist oder wird einer dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie  sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien nächsten kommen würde.

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